Rode Immobilien
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

01.

Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.

 

02.

Der Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird.

 

03.

Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen dem Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.

 

04.

Wir verpflichten uns, die Aufträge mit aller Sorgfalt zu bearbeiten und werden alle Unterlagen – soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbar – vertraulich behandeln.

 

05.

Unsere Angebote sind nur für den Empfänger / Auftraggeber bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten auch nicht auszugsweise zugänglich gemacht werden.

Kommt aufgrund unberechtigter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Empfänger / Auftraggeber verpflichtet, Rode Immobilien Schadenersatz in Höhe der ortsüblichen Provision zu zahlen.

Bei Vertragsabschluss durch wirtschaftlich oder rechtlich verbundene Unternehmen oder Personen bzw. Familienangehörige des Empfängers wird die Angebotsweitergabe angenommen.

 

06.

Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Unsere Angebote erfolgen nach den Angaben des Objekt-Auftraggebers oder seines Bevollmächtigten.

Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Angebot enthaltenen Angaben wird nicht übernommen. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt vorbehalten.

 

07.

Ist dem Empfänger / Auftraggeber , die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, ist er verpflichtet, unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen, dies mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen.

 

08.

Die Provision für Nachweis und Vermittlung beträgt ortsüblich 5% zzgl. Gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Kaufpreis, wenn es in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben ist.

Bei Einräumung eines Vorkaufs-, Ankaufs- oder Erbbaurechts bzw. Miete oder Pacht gelten die üblichen Provisionssätze als vereinbart. Die Provision ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, vom Verkäufer und Käufer zu je 50% bei Vertragsabschluss an uns zu zahlen.

 

09.

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt.

Werden über von uns nachgewiesene Objekte andere Verträge, gleich welcher Art, insbesondere Verträge geschlossen, welche dem Empfänger die wirtschaftliche Verfügungsmacht oder Nutzung einräumen, so ist mangels Vereinbarung die ortsübliche Provision zu zahlen.

Die Provision gilt auch bei Übernahme des Objektes im Wege einer Zwangsversteigerung als vereinbart.

 

10.

Sofern der Angebotsempfänger direkt mit dem Verkäufer oder dessen Bevollmächtigten in Verbindung tritt, ist unsere Firma bekannt zu geben und spätestens bei Kaufvertragsabschluss hinzuzuziehen. Tätigkeit für den anderen Vertragsteil ist uns gestattet.

 

11.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

 

12.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen des Zulässigen unser Geschäftssitz.

 

Rechtswirksamkeit

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

                                           

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Zum Hegeholz 7

34270 Schauenburg

 

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